Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen.
für die Nutzung der COBACK-Software
1. Allgemein
1.1 Vertragsparteien
Die COBACK GmbH, Pfarrgasse 4, 01067 Dresden (nachfolgend „COBACK"), bietet Geschäftskunden Software-as-a-Service-Lösungen zur Automatisierung von Compliance-, Reporting- und Nachhaltigkeitsprozessen an.
Vertragsparteien sind COBACK und das im jeweiligen Angebot, Individualangebot oder Einzelvertrag benannte Unternehmen (nachfolgend „Kunde"). COBACK und der Kunde werden gemeinsam auch als „Parteien" bezeichnet.
1.2 Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen COBACK und dem Kunden kommt durch Annahme eines von COBACK abgegebenen Angebots oder Individualangebots, durch Abschluss eines gesonderten Einzelvertrags oder durch Abschluss eines Online-Abonnements (Online-Subscription) über die COBACK-Plattform zustande. Mit Abschluss des jeweiligen Angebots, Vertrags oder Online-Abonnements erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlichen Bestandteil des Vertrags an.
Der Vertrag besteht aus dem jeweiligen Angebot, Individualangebot oder Einzelvertrag sowie den dort in Bezug genommenen Anlagen, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB").
1.3 Geltungsbereich
Diese AGB regeln die Bereitstellung und Nutzung der von COBACK angebotenen Leistungen und Produkte, insbesondere der cloudbasierten Softwareplattform, der zugehörigen Funktionen, Module, Datenverarbeitungsprozesse und gegebenenfalls ausdrücklich vereinbarter Zusatzleistungen (nachfolgend zusammenfassend „Services").
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn COBACK ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Begriffsbestimmungen
Für die in diesen AGB verwendeten Begriffe gelten die folgenden Definitionen:
„Abonnementlaufzeit" bezeichnet die im jeweiligen Angebot, Individualangebot oder Einzelvertrag festgelegte Laufzeit des Nutzungsrechts an den Cloud-Services einschließlich etwaiger Verlängerungen.
„Autorisierter Nutzer" bezeichnet jede natürliche Person, der der Kunde im Rahmen des vertraglich vereinbarten Nutzungsumfangs eine Zugangsberechtigung zur Nutzung der Services erteilt. Hierzu zählen insbesondere Mitarbeiter, freie Mitarbeiter, Beauftragte oder Vertreter des Kunden oder eines mit dem Kunden verbundenen Unternehmens.
„Cloud-Service" bezeichnet jede abonnementbasierte, gehostete, von COBACK betriebene und unterstützte Softwarelösung, die dem Kunden im Rahmen des Vertrags bereitgestellt wird.
„Dokumentation" bezeichnet die von COBACK bereitgestellten Beschreibungen, Nutzungshinweise, technische Erläuterungen oder funktionalen Unterlagen zu den Services.
„Kundendaten" sind alle Inhalte, Daten, Dokumente, Unterlagen, Dateien und Informationen, die der Kunde oder ein autorisierter Nutzer im Rahmen der Nutzung der Services hochlädt, eingibt, verarbeitet oder generiert, einschließlich berichtsspezifischer Inhalte.
„Leistungsbeschreibung" bezeichnet die im Angebot, Individualangebot, Einzelvertrag oder einer Anlage hierzu enthaltene Beschreibung des Leistungs- und Funktionsumfangs der jeweiligen Services.
„Materialien" sind sämtliche von COBACK im Rahmen der Vertragserfüllung bereitgestellten oder entwickelten Inhalte, Dokumentationen, Vorlagen, Analysen, Modelle, technische Strukturen, Oberflächen, Benutzerführungen und sonstige Arbeitsergebnisse. Kundendaten sowie vertrauliche Informationen des Kunden gehören nicht zu den Materialien.
„Nutzungsmetrik" bezeichnet den vertraglich vereinbarten Maßstab zur Bestimmung des zulässigen Nutzungsumfangs und gegebenenfalls zur Berechnung der Gebühren, zum Beispiel Anzahl der Nutzer, Module, Berichte, Verarbeitungsvolumen oder sonstige Einheiten.
„Services" umfasst die von COBACK bereitgestellten Cloud-Services sowie etwaige ausdrücklich vereinbarte ergänzende Leistungen.
„Verbundene Unternehmen" einer Partei sind juristische Personen, an denen diese Partei unmittelbar oder mittelbar mehr als 50 % der Anteile oder Stimmrechte hält oder die unter entsprechender Kontrolle stehen.
„Vertrag" bezeichnet das jeweilige Angebot, Individualangebot oder den Einzelvertrag einschließlich aller in Bezug genommenen Anlagen und dieser AGB.
„Vertrauliche Informationen" sind alle Informationen einer Partei, die als vertraulich bezeichnet sind oder nach ihrer Natur als vertraulich anzusehen sind. Hierzu zählen insbesondere beim Kunden Geschäftsunterlagen, Finanzdaten, interne Prozesse, Dokumente, personenbezogene Daten und hochgeladene Inhalte sowie bei COBACK die Services, Quell- und Strukturinformationen, Modelle, Preise, Produktentwicklung, Dokumentationen, Materialien und nicht öffentliche Produktinformationen.
3. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrags ist die Bereitstellung der vom Kunden beauftragten und im Vertrag vereinbarten Services.
COBACK stellt dem Kunden insbesondere eine cloudbasierte Softwareplattform zur Verfügung, mit der Dokumente, Rechnungen, Unternehmensdaten und weitere Informationen verarbeitet, strukturiert analysiert und für Compliance-, Reporting- und Nachhaltigkeitszwecke aufbereitet werden können.
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, schuldet COBACK keine Steuerberatung, Rechtsberatung, Wirtschaftsprüfung oder sonstige genehmigungspflichtige Beratungsleistung.
4. Leistungsumfang und Gewährleistung
4.1 Leistungsumfang
Der konkrete Leistungs- und Funktionsumfang der Services ergibt sich ausschließlich aus dem Vertrag einschließlich seiner Anlagen.
Aussagen, Darstellungen oder Beschreibungen in Präsentationen, auf Webseiten, in Werbematerialien, Pitch-Unterlagen, Demos oder sonstigen Kommunikationsmitteln außerhalb des Vertrags sind nicht Vertragsbestandteil und stellen keine Garantie, Beschaffenheitsvereinbarung oder Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar.
Sofern COBACK dem Kunden Services unentgeltlich oder testweise zur Verfügung stellt, dienen diese ausschließlich Evaluations- und Testzwecken. Für solche Leistungen wird keine bestimmte Verfügbarkeit, Vollständigkeit oder Eignung für einen konkreten Einsatzzweck zugesichert.
4.2 Gewährleistung
COBACK erbringt die Services mit der Sorgfalt, die von einem qualifizierten Anbieter cloudbasierter Unternehmenssoftware unter Berücksichtigung von Art, Umfang und Komplexität der Services erwartet werden kann.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, übernimmt COBACK keine Gewähr dafür, dass die Services für einen bestimmten vom Kunden verfolgten Zweck geeignet sind, mit Drittsoftware fehlerfrei zusammenwirken oder ununterbrochen und fehlerfrei verfügbar sind.
Der vertraglich zugesicherte Leistungsumfang gilt insbesondere dann nicht, wenn Abweichungen darauf beruhen, dass
- der Kunde die Services nicht vertragsgemäß oder nicht entsprechend der Dokumentation nutzt,
- Fehler auf unvollständige, unrichtige oder ungeeignete Kundendaten zurückzuführen sind,
- die Beeinträchtigung durch Systeme, Schnittstellen, Software, Hardware oder Dienste Dritter verursacht wird, die nicht von COBACK bereitgestellt werden.
Soweit gesetzlich zulässig, verjähren Gewährleistungsansprüche innerhalb eines Jahres ab gesetzlichem Verjährungsbeginn.
4.3 Vorrang der Nacherfüllung
Ist der Kunde berechtigt, wegen eines Mangels Rechte geltend zu machen, hat COBACK zunächst das Recht zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist.
COBACK ist berechtigt, nach eigener Wahl und unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Kunden den Mangel durch Nachbesserung, Ersatzbereitstellung, Workaround oder sonstige geeignete Maßnahmen zu beseitigen.
Vor Ausübung weitergehender Rechte hat der Kunde COBACK Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben, soweit dies nicht gesetzlich entbehrlich ist.
4.4 Verfügbarkeit
Soweit im Vertrag keine gesonderte Service-Level-Vereinbarung vereinbart wurde, schuldet COBACK eine branchenübliche Verfügbarkeit der Services im Rahmen des technisch und betrieblich Zumutbaren.
Hiervon ausgenommen sind insbesondere geplante Wartungsfenster, Sicherheitsupdates, technische Weiterentwicklungen, Störungen der allgemeinen Telekommunikationsinfrastruktur sowie Umstände außerhalb des Einflussbereichs von COBACK.
5. Pflichten des Kunden
5.1 Nutzung nur für Vertragszwecke
Der Kunde ist verpflichtet, die Services nur im vertraglich vereinbarten Umfang, zu den vorgesehenen Geschäftszwecken und unter Einhaltung aller anwendbaren gesetzlichen Vorschriften zu nutzen.
Der Kunde unterlässt insbesondere jede Nutzung, die die Funktionalität, Integrität oder Sicherheit der Services beeinträchtigen oder gefährden könnte.
5.2 Kundendaten
Der Kunde ist für die Eingabe, den Upload, die Qualität, Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit der Kundendaten verantwortlich.
COBACK ist nicht verpflichtet, die vom Kunden bereitgestellten Inhalte materiell, rechtlich oder fachlich zu prüfen, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.
Der Kunde räumt COBACK sowie etwaigen von COBACK eingesetzten Unterauftragnehmern das nicht ausschließliche Recht ein, Kundendaten in dem Umfang zu nutzen und zu verarbeiten, der zur Bereitstellung, Durchführung, Sicherung, Weiterentwicklung und vertraglichen Erfüllung der Services erforderlich ist.
Der Kunde bleibt Inhaber der Rechte an seinen Kundendaten.
5.3 Zugriff auf Kundendaten
Der Kunde kann im Rahmen der verfügbaren Funktionen und während der Vertragslaufzeit auf seine Kundendaten zugreifen.
Nach Beendigung des Vertrags erhält der Kunde auf Anfrage innerhalb eines angemessenen Zeitraums die Möglichkeit, seine Kundendaten in einem gängigen Format zu exportieren, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist.
5.4 Sicherheit
Der Kunde ist verpflichtet, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um unbefugte Zugriffe auf seine Nutzerkonten und die Services zu verhindern.
Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und gegen unbefugte Nutzung zu sichern. Der Kunde haftet für die ihm zurechenbare Nutzung seiner Zugänge.
5.5 Nutzungsmetriken
Der Kunde darf die Services nur innerhalb der vertraglich vereinbarten Nutzungsmetriken verwenden.
COBACK ist berechtigt, die Nutzung der Services insoweit zu überwachen, als dies zur Abrechnung, Missbrauchsvermeidung, Systemsicherheit oder Kontrolle des vereinbarten Nutzungsumfangs erforderlich ist.
Der Kunde unterlässt insbesondere Maßnahmen zur Umgehung von technischen Beschränkungen, Nutzungsmetriken oder Sicherheitsmechanismen.
6. Rechte und Pflichten von COBACK
6.1 Bereitstellung und Support
COBACK gewährt den autorisierten Nutzern des Kunden im vertraglich vereinbarten Umfang Zugriff auf die Services und erbringt Support in dem vertraglich vereinbarten Umfang.
6.2 Sicherheit
COBACK trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Kundendaten und Services im Rahmen des technisch und wirtschaftlich Zumutbaren sicherzustellen.
6.3 Änderungen, Updates und Weiterentwicklungen
COBACK ist berechtigt, die Services laufend technisch weiterzuentwickeln, zu aktualisieren, zu verbessern oder zu verändern, soweit hierdurch die wesentlichen vertraglichen Funktionen nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.
Hierzu zählen insbesondere Fehlerbehebungen, Sicherheitsupdates, Performanceverbesserungen, Anpassungen an den Stand der Technik, Änderungen der Benutzeroberfläche sowie Erweiterungen oder Optimierungen einzelner Funktionen.
Führen Änderungen ausnahmsweise zu einer erheblichen Einschränkung wesentlicher vertraglicher Funktionen und kann COBACK diese nicht innerhalb angemessener Frist beseitigen, ist der Kunde berechtigt, den betroffenen Service außerordentlich zu kündigen.
7. Nutzungsrechte und Beschränkungen
7.1 Nutzungsrecht
COBACK räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, auf die Services über Browser oder andere vereinbarte Zugriffsmöglichkeiten zuzugreifen und sie für eigene Geschäftszwecke zu nutzen.
Eine Nutzung für Dritte ist nur zulässig, soweit dies ausdrücklich im Vertrag vereinbart wurde.
7.2 Autorisierte Nutzer
Die Nutzung der Services ist auf die vom Kunden benannten autorisierten Nutzer und den vertraglich vereinbarten Umfang beschränkt.
Zugangsdaten dürfen nicht von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden. Der Kunde kann Nutzerzugänge neu zuweisen, sofern der ursprüngliche Nutzer keinen Zugriff mehr hat.
Der Kunde ist für alle Handlungen seiner autorisierten Nutzer verantwortlich, soweit diese dem Kunden zuzurechnen sind.
7.3 Unzulässige Nutzung
Dem Kunden ist es insbesondere untersagt,
- die Services zu vervielfältigen, zu vermieten, zu verleasen, zu verkaufen oder Dritten zugänglich zu machen,
- Sicherheitsmechanismen oder Zugriffsbeschränkungen zu umgehen,
- Reverse Engineering, Dekompilierung oder ähnliche Maßnahmen vorzunehmen, soweit dies nicht zwingend gesetzlich erlaubt ist,
- die Services missbräuchlich oder rechtswidrig zu verwenden.
7.4 Drittservices
Die Services können Schnittstellen, Integrationen oder Verbindungen zu Angeboten Dritter enthalten.
Drittleistungen sind nicht Bestandteil der vertraglichen Hauptleistung von COBACK, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Für Verfügbarkeit, Inhalt oder Funktion dieser Drittleistungen übernimmt COBACK keine Verantwortung.
8. Laufzeit und Kündigung
8.1 Laufzeit
Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Individualangebot oder Einzelvertrag.
8.2 Ordentliche Kündigung
Ein Recht zur ordentlichen Kündigung besteht nur, wenn und soweit dies im Vertrag ausdrücklich geregelt ist.
8.3 Außerordentliche Kündigung
Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
- die andere Partei eine wesentliche Vertragspflicht verletzt und diese Pflichtverletzung trotz angemessener Fristsetzung nicht beseitigt,
- ein schwerwiegender Verstoß gegen Vertraulichkeits-, Datenschutz- oder Nutzungsbestimmungen vorliegt,
- die andere Partei zahlungsunfähig wird, ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird,
- eine gesetzliche oder regulatorische Untersagung der weiteren Vertragserfüllung eintritt.
8.4 Folgen der Vertragsbeendigung
Mit Beendigung des Vertrags endet das Recht des Kunden zur Nutzung der Services.
Beide Parteien haben vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei nach Vertragsende auf Verlangen zurückzugeben oder zu vernichten, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
8.5 Datenexport nach Vertragsende
COBACK unterstützt den Kunden nach Vertragsende in angemessenem Umfang beim Export seiner Kundendaten, soweit dies technisch möglich ist. Weitergehende Migrationsleistungen werden nur erbracht, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind.
8.6 Fortgeltung
Die Regelungen zu Vertraulichkeit, Datenschutz, geistigem Eigentum, Haftung, Vergütung für bereits erbrachte Leistungen, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen gelten über das Vertragsende hinaus fort, soweit ihr Zweck dies erfordert.
9. Gebühren und Zahlungsmodalitäten
9.1 Gebühren
Die Höhe der vom Kunden zu zahlenden Gebühren ergibt sich aus dem Vertrag.
Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
9.2 Laufende Gebühren
Wiederkehrende Gebühren werden entsprechend dem vereinbarten Abrechnungsintervall im Voraus oder nach Maßgabe des Vertrags fällig.
9.3 Einmalige Gebühren
Soweit einmalige Gebühren, beispielsweise für Einrichtung, Onboarding, Datenmigration oder zusätzliche Module vereinbart wurden, werden diese gesondert nach dem Vertrag in Rechnung gestellt.
9.4 Rechnung und Zahlung
Die Rechnungsstellung erfolgt elektronisch an die vom Kunden benannte E-Mail-Adresse.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern im Vertrag nichts anderes geregelt ist.
Bei Zahlungsverzug ist COBACK berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen.
9.5 Aussetzung bei Zahlungsverzug
Befindet sich der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug und zahlt trotz Mahnung und angemessener Nachfrist nicht, ist COBACK berechtigt, den Zugriff auf die Services vorübergehend einzuschränken oder auszusetzen, bis alle offenen Beträge vollständig beglichen sind.
9.6 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von COBACK anerkannt sind.
10. Rechte an geistigem Eigentum
10.1 Rechte von COBACK
COBACK sowie gegebenenfalls ihre Lizenzgeber sind Inhaber sämtlicher Rechte an den Services, der Dokumentation, den Materialien, der Softwarearchitektur, Modellen, Algorithmen, Benutzeroberflächen, Datenstrukturen und sonstigen von COBACK bereitgestellten oder entwickelten Inhalten.
Soweit dem Kunden keine ausdrücklichen Rechte eingeräumt werden, verbleiben sämtliche Rechte bei COBACK.
10.2 Rechte des Kunden an Kundendaten
Der Kunde behält alle Rechte an seinen Kundendaten.
10.3 Schutzrechte
Der Kunde verpflichtet sich, Rechte von COBACK nicht anzugreifen und keine Schutzrechtsanmeldungen vorzunehmen, die auf COBACK-Materialien, Services oder daraus abgeleiteten Strukturen beruhen.
11. Analysen und Produktverbesserungen
COBACK ist berechtigt, Informationen aus der Nutzung der Services in anonymisierter und aggregierter Form auszuwerten, um
- die Services technisch und funktional weiterzuentwickeln,
- die Produktqualität, Benutzerführung und Systemleistung zu verbessern,
- interne Planungen, Sicherheit und Ressourcenallokation zu optimieren,
- Modelle, Automatisierungen, KI-gestützte Funktionen und Benchmarks weiterzuentwickeln.
Solche Auswertungen dürfen keine unmittelbar identifizierbaren Kundendaten oder personenbezogenen Daten enthalten, soweit hierfür keine gesonderte Rechtsgrundlage oder Vereinbarung besteht.
12. Vertraulichkeit
12.1 Vertrauliche Behandlung
Die Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke des Vertrags zu verwenden.
Vertrauliche Informationen dürfen nur solchen Mitarbeitern, Beratern oder Dienstleistern zugänglich gemacht werden, die diese zur Vertragsdurchführung benötigen und ihrerseits angemessen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
12.2 Schutzmaßnahmen
Jede Partei schützt vertrauliche Informationen der anderen Partei mit mindestens der gleichen Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen, mindestens jedoch mit angemessener kaufmännischer Sorgfalt.
12.3 Ausnahmen
Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die
- allgemein bekannt oder ohne Vertragsverstoß öffentlich zugänglich sind,
- der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren,
- von einem Dritten rechtmäßig ohne Geheimhaltungspflicht offengelegt wurden,
- unabhängig entwickelt wurden,
- aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
12.4 Dauer
Die Vertraulichkeitsverpflichtungen gelten während der Vertragslaufzeit und für fünf Jahre nach Vertragsende fort.
13. Ansprüche Dritter
13.1 Schutzrechtsansprüche gegen den Kunden
Werden gegen den Kunden Ansprüche Dritter wegen der vertragsgemäßen Nutzung der Services geltend gemacht, wird der Kunde COBACK unverzüglich informieren und COBACK in angemessenem Umfang bei der Verteidigung unterstützen.
COBACK ist in diesem Fall berechtigt, nach eigener Wahl
- dem Kunden ein ausreichendes Nutzungsrecht zu verschaffen,
- die Services so anzupassen, dass keine Rechte Dritter verletzt werden, oder
- den betroffenen Service außerordentlich zu kündigen, soweit eine Fortsetzung wirtschaftlich oder rechtlich nicht zumutbar ist.
13.2 Freistellung durch den Kunden
Werden gegen COBACK Ansprüche Dritter geltend gemacht, die auf Kundendaten, deren Nutzung oder vom Kunden bereitgestellten Inhalten beruhen, stellt der Kunde COBACK von diesen Ansprüchen auf erstes Anfordern frei, sofern ihn ein Verschulden trifft.
14. Haftung
14.1 Unbeschränkte Haftung
Die Haftung der Parteien ist unbeschränkt bei
- Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz,
- zwingenden gesetzlichen Haftungstatbeständen,
- vorsätzlicher Verletzung von Datenschutz- oder Vertraulichkeitspflichten.
14.2 Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet COBACK nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
14.3 Haftungsobergrenze
Soweit gesetzlich zulässig und vorbehaltlich Ziffer 14.1 ist die Gesamthaftung von COBACK innerhalb eines Vertragsjahres der Höhe nach auf die vom Kunden für die betroffenen Services im betreffenden Zwölfmonatszeitraum gezahlten Jahresgebühren begrenzt.
14.4 Ausschluss mittelbarer Schäden
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Betriebsunterbrechungen und Reputationsschäden ausgeschlossen.
14.5 Keine Haftung für Kundendaten
COBACK haftet nicht für Fehler, Verzögerungen oder unzutreffende Ergebnisse, die auf fehlerhaften, unvollständigen, ungeeigneten oder verspätet bereitgestellten Kundendaten beruhen.
15. Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die auf Ereignisse höherer Gewalt zurückzuführen sind. Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Streik, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Ausfälle von Telekommunikationsnetzen oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der jeweiligen Partei.
Die Leistungspflichten ruhen für die Dauer des Ereignisses. Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als zwei Monate an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
16. Datenschutz
16.1 Rollenverteilung
Soweit COBACK im Rahmen der Services personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, handelt COBACK als Auftragsverarbeiter und der Kunde als Verantwortlicher.
16.2 Einhaltung von Datenschutzrecht
Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der anwendbaren Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes.
16.3 Auftragsverarbeitung
Soweit erforderlich, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO ab.
17. Zusatzleistungen
Zusätzliche Leistungen, die über die reine Bereitstellung der Cloud-Services hinausgehen, insbesondere Einrichtung, Onboarding, Datenmigration, Customizing, Schulung oder sonstige unterstützende Leistungen, werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich im Vertrag vereinbart sind.
Soweit nichts Abweichendes geregelt ist, gelten diese AGB auch für solche Zusatzleistungen entsprechend.
18. Exportkontrolle und Sanktionen
Die Parteien verpflichten sich, alle anwendbaren Exportkontroll-, Embargo- und Sanktionsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union und sonstiger anwendbarer Rechtsordnungen zu beachten.
Der Kunde sichert zu, dass weder er noch von ihm kontrollierte Unternehmen oder wirtschaftlich Berechtigte auf einschlägigen Sanktionslisten geführt werden und dass die Services nicht unter Verstoß gegen exportkontrollrechtliche Vorgaben genutzt, weitergegeben oder zur Verfügung gestellt werden.
19. Schlussbestimmungen
19.1 Gesamte Vereinbarung
Der Vertrag einschließlich dieser AGB bildet die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand und ersetzt alle früheren Abreden, Erklärungen oder Korrespondenzen hierzu.
19.2 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
19.3 Form und Mitteilungen
Soweit nicht anders geregelt, können Mitteilungen in Textform, insbesondere per E-Mail, erfolgen.
Elektronische Signaturen und elektronische Annahmen gelten als wirksam, soweit gesetzlich zulässig.
19.4 Änderungen der AGB
COBACK ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aus rechtlichen, technischen oder betrieblichen Gründen erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt.
Änderungen werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb einer angemessenen Frist, gelten die Änderungen als angenommen, sofern COBACK hierauf in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen hat.
19.5 Abtretung
Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von COBACK abtreten oder übertragen.
COBACK ist berechtigt, den Vertrag an ein verbundenes Unternehmen zu übertragen.
19.6 Unterauftragsvergabe
COBACK ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Unterauftragnehmer einzusetzen. COBACK bleibt dem Kunden gegenüber für deren Leistungen verantwortlich, soweit gesetzlich zulässig.
19.7 Einhaltung von Gesetzen
Jede Partei gewährleistet die Einhaltung der für sie jeweils geltenden Gesetze und Vorschriften im Zusammenhang mit dem Vertrag.
19.8 Verhältnis der Parteien
Die Parteien handeln als rechtlich selbständige Vertragspartner. Durch den Vertrag wird kein Gesellschafts-, Agentur-, Arbeits-, Franchise- oder Joint-Venture-Verhältnis begründet.
19.9 Geltendes Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von COBACK.
Stand: 2026.